Eltern kleiner Kinder sollten sich frühzeitig mit dem Thema Testament beschäftigen. Denn wenn beide Eltern versterben und kein Testament existiert, entscheidet das Familiengericht über zentrale Fragen – etwa zur Vormundschaft und zur Verwaltung des Vermögens.

Mit einem Testament können Sie selbst festlegen, was mit Ihrem Kind und Ihrem Vermögen geschieht.

1. Wer kümmert sich um mein Kind, wenn ich sterbe?

Versterben beide sorgeberechtigten Eltern, bestellt das Familiengericht einen Vormund (§ 1773 BGB). Ohne testamentarische Verfügung entscheidet das Gericht, wer geeignet ist.

Mit einer sogenannten Sorgerechtsverfügung im Testament können Sie eine Person Ihres Vertrauens benennen. Das Gericht ist an diesen Wunsch grundsätzlich gebunden, sofern keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen.

Wichtig:

  • Die Verfügung muss handschriftlich verfasst sein

  • Beide Eltern sollten eine eigene Erklärung abgeben

  • Ort, Datum und Unterschrift sind zwingend erforderlich

2. Vermögen des Kindes – Wer verwaltet es?

Erbt ein minderjähriges Kind Vermögen, verwalten grundsätzlich die sorgeberechtigten Eltern dieses Vermögen (§ 1626 BGB).

Problematisch wird es, wenn:

  • Ein Elternteil verstorben ist

  • Der überlebende Elternteil erneut heiratet

  • Hohe Vermögenswerte (z. B. Immobilien) vorhanden sind

In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, im Testament eine Testamentsvollstreckung (§ 2197 BGB) anzuordnen. Der Testamentsvollstrecker verwaltet das Vermögen des Kindes bis zu einem bestimmten Alter – etwa bis zum 25. Lebensjahr.

Das verhindert, dass junge Volljährige mit größeren Geldbeträgen überfordert werden.

3. Berliner Testament – Sinnvoll für Eltern?

Viele Ehepaare wählen das sogenannte Berliner Testament (§ 2269 BGB). Dabei setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils.

Vorteile:

  • Der überlebende Partner ist finanziell abgesichert

  • Keine Erbengemeinschaft mit minderjährigen Kindern

  • Klare Vermögensstruktur

Aber:
Kinder haben beim ersten Erbfall weiterhin einen Pflichtteilsanspruch. Dieser kann Liquiditätsprobleme verursachen, wenn Immobilien vorhanden sind.

Eine professionelle Gestaltung ist hier besonders wichtig.

4. Steuerliche Aspekte 2026

Die Erbschaftsteuer-Freibeträge gelten 2026 weiterhin unverändert:

  • 500.000 € für Ehepartner

  • 400.000 € pro Kind

Bei größeren Vermögen sollte eine strukturierte Planung erfolgen, um Freibeträge optimal zu nutzen.

5. Häufige Fehler von Eltern

Typische Fehler bei der Testamentserstellung mit minderjährigen Kindern:

  • Keine Regelung zur Vormundschaft

  • Keine Absicherung des überlebenden Ehepartners

  • Keine Testamentsvollstreckung bei größeren Vermögen

  • Keine klare Ersatzerben-Regelung

Gerade bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder mehreren Kindern kann ein Standard-Muster unzureichend sein.

Fazit: Eltern sollten frühzeitig vorsorgen

Ein Testament ist für Familien mit minderjährigen Kindern kein „Thema für später“. Es ist eine zentrale Vorsorgemaßnahme, um:

  • Ihr Kind abzusichern

  • Streit zu vermeiden

  • Ihr Vermögen strukturiert zu übertragen

  • Den überlebenden Partner finanziell zu schützen

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